Wann besteht Anzeige für eine osteopathische Behandlung?

Sie, der Besitzer sollten bei den folgenden Auffälligkeiten Ihres Pferdes an eine osteopathische Behandlung denken:

  • bei andauernder Steifheit und Widersetzlichkeit gegen die Reiterhilfen
  • bei verschiedenen Formen von Lahmheiten
  • bei einem Pferd, das sich vom Schmied widersetzlich den Huf aufnehmen lässt
  • bei Schiefhalten des Kopfes und / oder Schiefhaltung des Schweifes in Ruhe oder
    bei der Arbeit
  • bei einer nicht erklärbaren wiederholten Verweigerung von Hindernisse
  • bei Taktfehlern in den Grundgangarten
  • bei einem Leistungstief
  • nach einer Komplikation beim Abfohlen
  • nach schwerem Sturz
  • nach einer Verletzung, eventuell gemeinsam oder in unmittelbarem Anschluss der veterinärmedizinischen Versorgung